Kontakt
WASSER + LICHT
Im Kattenbusch 16a
44649 Herne
Homepage:www.wasser-licht.de
Telefon:02325 9272-0
Fax:02325 9272-25

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WASSER + LICHT GmbH , Im Kattenbusch 16, 44649 Herne

I. Allgemeines

1. Für alle von der Firma WASSER + LICHT GmbH übernommenen Aufträge sind die Verdingungs- ordnung für Bauleistungen TeilB(VOB/B) sowie die nachstehenden Geschäftsbedingungen Rechts- grundlage. Diese werden schon jetzt für alle zu-künftigen Geschäftsbeziehungen vereinbart, sofern sie den Abschluss von Bauverträgen zum Gegen- stand haben. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind nur hochrangig zu berück- sichtigen und insofern schriftlich zu vereinbaren.

2. Alle Vereinbarungen, dei zwischen der Firma WASSER + LICHT GmbH und dem Auftraggeber, für das Ausführen dieses Vertrages geschlossen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich nieder- zulegen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, diesen wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Gleiche gilt für Ergänzungen.

3. Angebote sind für die Firma WASSER + LICHT GmbH nur 24 Werktage verbindlich.

4. Der Einbau von Stoffen und Bauteilen, für die weder DIN Normen bestehen noch eine amtlhice Zulassung vorgeschrieben ist, bedarf keiner ge- sonderten Zustimmung des Auftraggebers.

II. Angebot-Angebotsunterlagen

1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Firma WASSER + LICHT GmbH Eigentums- und Ur- heberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrages sind die Unterlagen unverzüglich an die Firma WASSER + LICHT GmbH zurückzugeben.

2. Genehmigungen jeglicher Art sind vom Auftrag- geber zu beschaffen.Die Firma WASSER + LICHT GmbH hat hierzu die notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

III. Preise – Zahlungsbedingungen

1. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununter- brochener Montage mit anschließender Inbetrieb- nahme.

2. Für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen sowie Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden werden Aufschläge berechnet.

3. Die Firma WASSER + LICHT GmbH ist berechtigt, bei Leistungen die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, Ver- handlungen über Anpassung des Preises zu verlangen, wenn nach Angebotsabgabe Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen dazu berech- tigen.

4. Die Firma WASSER + LICHT GmbH ist be- rechtigt, soweit es innerhalb von 2 Monaten nach der Verhandlungsaufforderung durch die Firma WASSER + LICHT GmbH im Sinne der Ziffer 3 nicht z u einer Vereinbarung k ommt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn sich die Aufnahme, der Vorgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen die nicht von der Firma WASSER + LICHT GmbH zu vertreten sind, verzögert.

5. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in ge- setzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

6. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schrift- licher Vereinbarung.

7. Ansonsten gilt für alle Zahlungen Paragraph 16 der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B)

8. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in europäischer Währung zu erfolgen.

9. Tagelohnarbeiten sind sofort nach Rechnungs- legung zahlbar.

10. Akzepte oder Kundenwechsel werden erfül- lungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zah- lungspflichtigen.

11. Sämtliche offen stehenden Forderungen wer- den fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen (Nichteinlösung von Schecks). Nach fruchtlosem Ablauf einer von der Firma WASSER + LICHT GmbH ges etz ten Nachfrist verbunden mit Kündigungsandrohung, ist die Firma WASSER + LICHT GmbH berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen.

12. Kommt der Auftraggeber darüber hinaus in Zahlungsverzug, so ist die Firma WASSER + LICHT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Dis k onts atz p.a. der Deutschen Bundesbank zu fordern. Falls die Firma WASSER + LICHT GmbH in der Lage ist, einen hohen Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diese geltend zu machen. Der Auf- traggeber ist jedoch berechtigt, der Firma WASSER + LICHT GmbH nachzuweisen, dass ihr als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringeren Schaden entstanden ist.

13. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seineGegenansprüche rechtskräftig fest- gestellt, unbestritten oder von der Firma WASSER + LICHT GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückhandlungsrechts insoweit befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

IV. Lieferzeit und Montage

1. Die auszuführenden Arbeiten sind unverzüglich nach Auftragsbestätigung zu beginnen, soweit Ausführungsfristen nicht vereinbart worden sind. Spätestens 12 Tage nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind jedoch die Arbeiten zu beginnen, s ofer n der Auftr aggeber die gem. Ziff. 2 erforderlichen Unterlagen beigebracht hat. Darüber hinaus muss ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei der Firma WASSER + LICHT GmbH geleistet worden sein.

2. Die Firma WASSER + LICHT GmbH kann unter Aufrechterhaltung des Vertrages Schadenersatz gem. Paragraph 6 Nr. 6 VOBTeil B verlangen, oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Ver- tragserfüllung setzen, wenn sich die Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen die der Auftraggeber zu vertreten hat verzögern und dieser nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen der Firma WASSER + LICHT GmbH schafft. Nach fruchtlosem Ablauf der Fristen kann der Vertrag aufgekündigt werden. Für den Fall der Kündigung steht der Firma WASSER + LICHT GmbH neben ihrem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehrauf- wendung zu, die sie für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhalten des geschuldeten Gegenstandes machen musste.

3. Für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werk- zeugen etc. sowie zum Aufenthalt für die aus- führenden Arbeitnehmer, ist während der Aus- führung der Arbeiten ein verschließbarer Raum bauseitig kostenlos zur Verfügung zu stellen. Materialien und Einrichtungsgegenstände gehen in die Obhut des Auftraggebers über.

V. Abnahme und Gefahrenübergang

1. Die Firma WASSER + LICHT GmbH trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlagen. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von der Firma WASSER + LICHT GmbH nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat sie Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten, sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das Gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzu- nehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Das Gleiche gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung.

VI. Haftung

1. Gewährleistungsansprüche für erbrachte Leistungen richten sich ausschließlich nach Paragraph 13 der Verdingungsordnung für Bauleistungen TeilB(VOB/B)

2. Werden für den Betrieb der erstellten Anlage aggressive Medien (Wasser, Luft, etc.) verwendet und dadurch Schäden verursacht, so haftet die Firma WASSER + LICHT GmbH nicht, wenn der Auftraggeber es unterlassen hat, bei Auftrags- erteilung schriftlich auf diesen Umstand hinzu- weisen.

4. Schadensersatzansprüche richten sich nach der Regelung in der VOB Teil B sowie nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. Paragraph 1.4 Produkthaftungsgesetz. Derartige Ansprüche wer- den von der Firma WASSER + LICHT GmbH auf den Auftraggeber hinsichtlich der Produzenten abgetreten.

5. Geringe Farbabweichungen gegenüber der Be- stellung gelten als vertragsgemäß. Dies gilt ebenso für geringfügige farbliche Abweichungen von zusammengehörigen Einrichtungs gegenständen. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.

6. Soweit nach den vorstehenden Bedingungen die Haftung der Firma WASSER + LICHT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Sobald ein von der Firma WASSER + LICHT GmbH zu vertretender Mangel der Arbeiten vor- liegt, ist diese nach ihrer Wahl zur Mangelbe- seitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbes eitigung is t die Fir ma WASSER + LICHT GmbH verpflichtet alle, zum Zwec k der Mangelbes eitigung erforderlic hen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ist die Firma WASSER + LICHT GmbH zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Frist hinaus aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mange- beseitigung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

8. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleic h aus welc hem Rec hts grund – aus ge schlossen. Die Firma WASSER + LICHT GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbe- sondere haftet sie nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

9. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die Firma WASSER + LICHT GmbH behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingangsämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. Soweit die Liefer- gegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstückes geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, der Firma WASSER + LICHT GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihr Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigt der Auftraggeber die vor- genannten Rechte der FirmaWASSER + LICHT GmbH, so ist er dieser gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Die Demontage und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wer- den Liefergegenstände mit einem anderen Gegen stand fest verbunden, so überträgt der Auftragge- ber, falls hierdurch Forderungen oder Miteigentum entsteht, seine Forderungen oder sein Miteigen- tumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Firma WASSER + LICHT GmbH zuzüglich 10% Sicherheit.

VIII. Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand is t der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma WASSER + LICHT GmbH, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist. Erfüllungsort ist der Sitz der gewerblichen Niederlassung der Firma WASSER + LICHT GmbH. Die Firma WASSER + LICHT GmbH ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Ist der Auftraggeber nicht Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Auftrag- gebers.

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